GESCHÄFTSORDNUNG (Stand: 15.5.1998)
§ 1 Sitz der Stiftung
Postanschrift der Stiftung ist die Geschäftsstelle des DFG-VK Bildungswerks NRW. Hier werden alle Aktenvorgänge zentral aufbewahrt.
§ 2 Sitzungsrhythmus
Der Stiftungsrat tagt mindestens einmal jährlich. In der Regel findet diese Stiftungsratssitzung zum Jahresende statt.
Der/die Stiftungsratsvorsitzende lädt satzungsgemäß zu den Sitzungen. Der/die StellvertreterIn kann dies in Vertretung übernehmen.
§ 3 Versammlungsleitung und Protokoll
Der/die Stiftungsratsvorsitzende, ersatzweise der/die StellvertreterIn, leitet die Stiftungsratssitzung. Der/die ProtokollführerIn wird durch den Stiftungsrat zu Beginn der Sitzung bestimmt.
§ 4 Antragsfristen
Fristen für Förderanträge werden in den Vergaberichtlinien geregelt.
§ 5 Antragsprüfung
Anträge an die Stiftung werden vom DFG-VK Bildungswerk NRW umgehend nach Eingang an den/die Vorsitzende(n) weitergereicht. Diese(r) sichtet und überprüft nach den formalen Kriterien und fordert beim Antragsteller gegebenenfalls Erläuterungen und Ergänzungen an. Diese Aufgaben kann er/sie anderen Stiftungsratsmitgliedern übertragen. Er/sie muß diese Aufgaben übertragen, wenn ein Interessenskonflikt vorliegt.
§ 6 Entscheidungsverfahren
Entscheidungen können außer per Stiftungsratssitzung auch im schriftlichen Verfahren durchgeführt werden. Der/die Stiftungsratsvorsitzende muß Entscheidungen aus dem schriftlichen Verfahren wieder herausnehmen, wenn mindestens zwei Stiftungsratsmitglieder Diskussionsbedarf anmelden.
§ 7 Auszahlung
Die Auszahlung der Fördergelder erfolgt nach schriftlicher Anweisung des/der Vorsitzenden.
§ 8 Öffentlichkeit von Stiftungsratssitzungen
Stiftungsratssitzungen sind grundsätzlich nicht öffentlich. Gäste können jedoch auf Antrag zugelassen werden.
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