Geschäftsordnung
der Bertha-von-Suttner-Stiftung der DFG-VK
Stand: 15.05.1998
Postanschrift der Stiftung ist die Geschäftsstelle des DFG-VK Bildungswerks NRW. Hier werden alle Aktenvorgänge zentral aufbewahrt.
Der Stiftungsrat tagt mindestens einmal jährlich. In der Regel findet diese Stiftungsratssitzung zum Jahresende statt.
Der/die Stiftungsratsvorsitzende lädt satzungsgemäß zu den Sitzungen. Der/die StellvertreterIn kann dies in Vertretung übernehmen.
Der/die Stiftungsratsvorsitzende, ersatzweise der/die StellvertreterIn, leitet die Stiftungsratssitzung. Der/die ProtokollführerIn wird durch den Stiftungsrat zu Beginn der Sitzung bestimmt.
Fristen für Förderanträge werden in den Vergaberichtlinien geregelt.
Anträge an die Stiftung werden vom DFG-VK Bildungswerk NRW umgehend nach Eingang an den/die Vorsitzende(n) weitergereicht. Diese(r) sichtet und überprüft nach den formalen Kriterien und fordert beim Antragsteller gegebenenfalls Erläuterungen und Ergänzungen an. Diese Aufgaben kann er/sie anderen Stiftungsratsmitgliedern übertragen. Er/sie muß diese Aufgaben übertragen, wenn ein Interessenskonflikt vorliegt.
Entscheidungen können außer per Stiftungsratssitzung auch im schriftlichen Verfahren durchgeführt werden. Der/die Stiftungsratsvorsitzende muß Entscheidungen aus dem schriftlichen Verfahren wieder herausnehmen, wenn mindestens zwei Stiftungsratsmitglieder Diskussionsbedarf anmelden.
Die Auszahlung der Fördergelder erfolgt nach schriftlicher Anweisung des/der Vorsitzenden.
Stiftungsratssitzungen sind grundsätzlich nicht öffentlich. Gäste können jedoch auf Antrag zugelassen werden.
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